FAQ

Gibt es Möglichkeiten Ware für Veranstaltungen anzuliefern?

  • Generell sind Anlieferungen für Veranstaltungen mit dem Veranstaltungsmanagement  im Vorfeld abzusprechen. Es befindet sich eine Anlieferzone an der Westfront des Hauses. Neben der Lieferrampe für Ladebordwand des LKW´s steht ein Scherenhubtisch (Größe 1,2 x 2,7 m; Traglast 1.000 kg) zur Verfügung.

Gibt es einen Barrierefreien Zugang? 

An der Hausfront entlang führt eine Rampe direkt zum Haupteingang.

 

Was für Parkmöglichkeiten gibt es?

  • Das SpOrt Stuttgart verfügt über Kurzzeit-Besucherparkplätze (max. 120 Minuten) direkt vor dem Haus. Für Veranstaltungen kann für vereinzelte Personen ein begrenzter Zugang zu den Besucherparkplätzen gewährt werden. Sprechen Sie hierzu bitte das Veranstaltungsmanagement an.

Ab wann ist Veranstaltungsleiter notwendig und ab wann muss dieser gesondert bezahlt werden?

  • Der Veranstaltungsleiter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr im Preis der Raummiete inbegriffen. Ab 18:00 Uhr steht es Ihnen frei, einen Veranstaltungsleiter hinzu zu buchen, sofern Ihre Veranstaltung die Teilnehmerzahl von 200 Personen nicht übersteigt. Gemäß Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg ist die Anwesenheit eines Veranstaltungsleiters ab 200 Personen und für die Dauer der Veranstaltung Pflicht. An Samstagen und Sonntagen ist der Veranstaltungsleiter gesondert zu bezahlen.

Besteht Cateringbindung bei Veranstaltungen?

  • Ja, die Christian List GastroKonzept GmbH hat in unserem Haus das Exklusivrecht.
    Für Cateringabsprachen zu Ihrer Veranstaltung sprechen Sie bitte direkt dem Team von List.
    Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Rubrik Gastronomie.

Besteht Technikbindung?

  • Wir statten Ihre Veranstaltung mit all dem benötigten technischen Equipment aus, das Sie brauchen. Für größere Veranstaltungen mit einem hohen technischem Bedarf binden wir unseren externen Technikdienstleister ein. Das Mitbringen von eigenen Dienstleistern ist nur in Außnahmefällen gestattet und Bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstaltungsmanagements.