Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Neue Corona Verordnung in Kraft – Regelungen im SpOrt Stuttgart
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung vom 01.10.2022, sind derzeit keine Einschränkungen für Veranstaltungen vorgesehen.
Die Empfehlung zum Tragen von FFP2- oder vergleichbaren Masken, z. B. OP-Masken in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes bleiben erhalten, sind aber nicht mehr Voraussetzung.
Bitte beachten Sie die allgemein gültigen Hygieneempfehlungen, die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und das Allgemeine Hygienekonzept der SBDLZ GbR.